Was ist Diskriminierung?
(Vad är diskriminering?)
Unter Diskriminierung versteht man die Benachteiligung einer Person gegenüber einer anderen. In Schweden ist Diskriminierung gemäß dem Antidiskriminierungsgesetz (Diskrimineringslagen) verboten. Allerdings ist nicht jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, automatisch diskriminierend.
- 1. Es muss ein Ereignis vorliegen, das mit der Benachteiligung einer Person einhergeht oder sie in ihrer Würde verletzt
- 2. Die Benachteiligung oder Verletzung der Würde muss im Zusammenhang mit einem oder mehreren der sieben Diskriminierungsgründe stehen
- 3. Es muss eine der sechs gesetzlich festgelegten Formen der Diskriminierung vorliegen
- Schutz vor Repressalien
- 4. Das Ereignis muss in einem der gesellschaftlichen Bereiche stattgefunden haben, in denen das Antidiskriminierungsgesetz gilt
- Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbstätigkeit
Das Gesetz nennt in seiner Definition vier Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Ereignis oder eine Situation als diskriminierend gilt.
- Grundlegend muss ein Ereignis vorliegen, das mit der Benachteiligung einer Person einhergeht oder sie in ihrer Würde verletzt.
- Die Benachteiligung oder Verletzung der Würde muss im Zusammenhang mit einem oder mehreren der sieben Diskriminierungsgründe (z. B. Geschlecht oder Alter) stehen.
- Es muss eine der sechs gesetzlich festgelegten Formen der Diskriminierung (z. B. direkte Diskriminierung oder Belästigung) vorliegen.
- Zudem muss das Ereignis in einem der gesellschaftlichen Bereiche stattgefunden haben, in denen das Antidiskriminierungsgesetz gilt (z. B. Erwerbsleben oder Wohnungsmarkt).
Selbst wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sein sollten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Ereignis automatisch als diskriminierend gewertet wird. In einigen Fällen gelten andere Gesetze und Regelungen, die Ausnahmen zulassen. So handelt es sich z. B. nicht um eine Diskriminierung aufgrund des Alters, wenn einer Person unter 18 Jahren in einem Restaurant der Alkoholausschank verweigert wird. Hier hat ein anderes Gesetz Geltungsvorrang, nämlich das Alkoholgesetz, das den Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Auch andere Faktoren können dazu führen, dass ein Ereignis nicht als diskriminierend gewertet wird. Eine individuelle Beurteilung der vorliegenden Bedingungen ist in jedem einzelnen Fall unerlässlich.
1. Es muss ein Ereignis vorliegen, das mit der Benachteiligung einer Person einhergeht oder sie in ihrer Würde verletzt
(Det ska handla om en händelse som missgynnar eller kränker en person)
Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere oder aufgrund eines Merkmals schlechter gestellt wird und bestimmte Vergünstigungen, Verbesserungen oder Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen darf. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn diese Person nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen oder ihr eine Ausbildung, der Einkauf in einem Geschäft, das Betreten eines Restaurants oder die Miete eines Fahrzeugs oder einer Wohnung verwehrt wird.
2. Die Benachteiligung oder Verletzung der Würde muss im Zusammenhang mit einem oder mehreren der sieben Diskriminierungsgründe stehen
(Missgynnandet eller kränkningen ska ha samband med en eller flera av de sju diskrimineringsgrunderna)
Um als diskriminierend zu gelten, muss das fragliche Ereignis im Zusammenhang mit einem oder mehreren der sogenannten Diskriminierungsgründe stehen. Das Gesetz nennt sieben Gründe für Diskriminierung. Nachfolgend werden die einzelnen Gründe genannt und erläutert.
Geschlecht
Der Geschlechtsbegriff definiert eine Person als Frau oder Mann. Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts umfasst auch Personen, die eine Geschlechtsumwandlung planen oder durchgeführt haben.
Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck
Der Begriff Transgender bezeichnet Menschen, deren äußerliche Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrem gefühlten Geschlecht, dem sogenannten Identitätsgeschlecht, übereinstimmen oder die über ihre Kleidung (oder auf andere Weise) ihre Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht ausdrücken.
Ethnische Zugehörigkeit
Unter dem Begriff ethnischer Zugehörigkeit wird die nationale und ethnische Herkunft, Hautfarbe oder Ähnliches verstanden.
Religion oder andere Glaubensauffassung
Beispiele für Religionen sind der Hinduismus, das Judentum, das Christentum und der Islam. Unter den Begriff „andere Glaubensauffassung" fallen Überzeugungen, die auf einer religiösen Weltanschauung beruhen oder mit dieser im Zusammenhang stehen, z. B. Buddhismus, Atheismus oder Agnostizismus. Politische oder philosophische Anschauungen zählen allerdings nicht dazu.
Behinderung
Unter Behinderung wird eine körperliche, psychische oder geistige Funktionsbeeinträchtigung verstanden.
Sexuelle Identität
Bezüglich der sexuellen Identität unterscheidet das Gesetz zwischen Homo-, Hetero- und Bisexualität.
Alter
Unter dem Begriff Alter wird das Lebensalter einer Person verstanden. Der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung umfasst alle Menschen, unabhängig ihres Alters.
3. Es muss eine der sechs gesetzlich festgelegten Formen der Diskriminierung vorliegen
(Händelsen ska handla om någon av de sex formerna av diskriminering som finns i lagen)
Das Gesetz nennt sechs Formen der Diskriminierung:
- direkte Diskriminierung
- indirekte Diskriminierung
- unzureichende Zugänglichkeit
- Belästigung
- sexuelle Belästigung
- Anweisung zur Diskriminierung
Direkte Diskriminierung
(Direkt diskriminering)
Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere in einer vergleichbaren Situation und ein Zusammenhang mit einem der Diskriminierungsgründe besteht. Beispiele:
- Ein Arbeitgeber lädt einen Bewerber aufgrund seines ausländisch klingenden Namens nicht zum Vorstellungsgespräch ein.
- Ein Restaurant verwehrt einer Person aufgrund einer Behinderung, die mit sprachlichen und motorischen Funktionsstörungen einhergeht, den Zutritt.
- Eine Bank verweigert einen Kredit, weil der Antragsteller als zu alt betrachtet wird.
Indirekte Diskriminierung
(Indirekt diskriminering)
Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person durch eine dem Anschein nach neutrale Regelung schlechter gestellt wird und dies im Zusammenhang mit einem der Diskriminierungsgründe steht. Beispiele:
- Eine Immobiliengesellschaft verlangt von den Wohnungsbewerbern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung; dies kann Personen mit einer anderen ethnischen Zugehörigkeit benachteiligen.
- Ein Arbeitgeber verlangt grundlos einen Führerschein als Einstellungskriterium, dies kann Personen mit einer Behinderung benachteiligen.
- Ein Arbeitgeber stellt nur Personen ab einer bestimmten Körpergröße ein, dies kann weibliche Bewerber benachteiligen.
Unzureichende Zugänglichkeit
(Bristande tillgänglighet)
Unzureichende Zugänglichkeit ist dann gegeben, wenn eine Organisation, ein Unternehmen oder eine Verwaltung keine angemessenen Maßnahmen ergreift, um einer Person mit Behinderung den Zugang zu ermöglichen.
Welche Maßnahmen als angemessen gelten, ist unter anderem abhängig von den praktischen und finanziellen Voraussetzungen der Organisation, des Unternehmens oder der Verwaltung zur Realisierung entsprechender Maßnahmen. Dabei berücksichtigt das Gesetz auch, ob es sich um einen kürzeren Kontakt wie den Besuch eines Ladengeschäfts handelt oder es einer dauerhaften Lösung, etwa aufgrund einer Anstellung oder Ausbildung, bedarf.
Beispiele für angemessene Maßnahmen:
- Einer Person mit Sehbehinderung wird in einem Restaurant von einem Mitarbeiter die Speisekarte vorgelesen.
- Eine Bank ermöglicht den Zugang zum Bankservice auf verschiedenen Wegen, z. B. durch den Besuch einer Bankfiliale, via E-Mail oder telefonisch.
- Ein Krankenhaus stellt Informationen sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form zur Verfügung.
Bezüglich der Barrierefreiheit für Personen mit Behinderung gelten zusätzlich weitere Gesetze, die jeweils zu berücksichtigen sind (z. B. das Gesetz über die Arbeitsumgebung, Arbetsmiljölagen). Ist die Barrierefreiheit gemäß einem dieser Gesetze nicht in ausreichendem Maß gewährleistet, kann dies auch als Diskriminierung gewertet und der Kanzlei des Antidiskriminierungsombudsmanns (DO) gemeldet werden.
Welche Maßnahmen als angemessen gelten, muss in jedem einzelnen Fall individuell beurteilt werden.
Belästigung und sexuelle Belästigung
(Trakasserier och sexuella trakasserier)
Eine unerwünschte Verhaltensweise, die eine Verletzung der Würde einer anderen Person bewirkt oder bezweckt und mit einem der sieben Diskriminierungsgründe in Zusammenhang steht, wird als Belästigung bezeichnet. Eine Belästigung kann sich in Form von Kommentaren, Gesten oder Ausgrenzung äußern. So macht sich beispielsweise ein Lehrer, der eine Schülerin verspottet, weil sie ein Kopftuch trägt, ebenso der Belästigung schuldig wie der Sachbearbeiter einer Arbeitsvermittlung, der einen Arbeitssuchenden wegen seiner Homosexualität verhöhnt.
Unerwünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweisen, die eine Verletzung der Würde bezwecken oder bewirken, werden als sexuelle Belästigung bezeichnet. Hierzu zählen z. B. sexuell bestimmte körperliche Berührungen, unerwünschte Komplimente sowie sexuelle Angebote und Anspielungen. Es liegt bei der Person, die der Belästigung ausgesetzt ist, zu entscheiden, ob das entsprechende Verhalten sie in ihrer Würde verletzt. Zuweilen geschieht dies so offensichtlich, dass der belästigenden Person ihr verletzendes Verhalten bewusst sein dürfte. Dennoch sollten Sie als Betroffener unbedingt klarstellen, dass Sie ein solches Verhalten weder wünschen noch dulden.
Anweisung zur Diskriminierung
(Instruktioner att diskriminera)
Eine Anweisung zur Diskriminierung liegt vor, wenn eine hierarchisch höher gestellte Person die Weisung erteilt, dass eine andere Person diskriminiert werden soll. Beispiele: Ein Lokalbesitzer weist sein Personal an, einen Mann, der ein Kleid trägt, nicht zu bedienen. Der Chef eines Unternehmens weist die Personalabteilung an, Personen mit einem bestimmten Alter nicht einzustellen.
Schutz vor Repressalien
(Förbud mot repressalier)
Personen, die gravierende Missverhältnisse am Arbeitsplatz melden, sind per Gesetz vor Repressalien geschützt. So darf z. B. ein Arbeitgeber einen Angestellten für das Melden einer Diskriminierung nicht mit einer höheren Arbeitsbelastung bestrafen. Das Verbot von Repressalien erstreckt sich auch auf Personen, die nach dem Antidiskriminierungsgesetz an der Aufklärung eines gemeldeten Falls beteiligt waren. Es gilt gleichermaßen für Personen, die sich gegen Belästigungen und sexuelle Belästigungen gewehrt oder damit abgefunden haben.
4. Das Ereignis muss in einem der gesellschaftlichen Bereiche stattgefunden haben, in denen das Antidiskriminierungsgesetz gilt
(Händelsen ska ha ägt rum inom något av de samhällsområden där lagen gäller)
Das Diskriminierungsverbot umfasst die folgenden gesellschaftlichen Bereiche:
Erwerbsleben
Angestellte, Arbeitssuchende, Praktikanten, Praktikumssuchende, Leiharbeiter
Ausbildung
Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Ausbildungssuchende
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und private Arbeitsvermittlungen
Arbeitssuchende, arbeitslos gemeldete Personen
Berufliche Selbstständigkeit
Personen, die zu Beginn ihrer beruflichen Selbstständigkeit bzw. bei Übernahme eines Unternehmens einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen
Berufszulassung
Personen, die eine Berufszulassung, eine Legitimation oder ähnliche Qualifikationsnachweise beantragen, die zur Ausübung bestimmter Berufe erforderlich sind (z. B. für die Tätigkeit als Arzt oder beeidigter Dolmetscher/Übersetzer)
Mitgliedschaft in einer Vereinigung
Personen, die sich in einem Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- oder Berufsverband engagieren, um Mitgliedschaft bewerben oder die Angebote/Vergünstigungen einer solchen Vereinigung in Anspruch nehmen wollen
Waren, Dienstleistungen und Wohnungsmarkt
Zum Beispiel Kunden, Restaurantbesucher, Wohnungssuchende
Öffentliche Versammlungen oder Ereignisse
Zum Beispiel Konzert-, Markt- oder Messebesucher
Gesundheitsdienste
Personen, die ärztliche Behandlung benötigen, z. B. im Krankenhaus oder beim Zahnarzt
Soziale Dienstleistungen, Personentransport und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Zum Beispiel Personen, die mit dem Sozialdienst in Kontakt stehen
Sozialversicherungssystem, Arbeitslosenversicherung und Ausbildungsbeihilfe
Zum Beispiel Personen, die einen Antrag auf Elterngeld stellen oder bei der Schwedischen Zentralstelle für Ausbildungsförderung (CSN) Ausbildungsbeihilfe beantragen
Wehr- und Zivildienst
Zum Beispiel Personen, die beim Militär anheuern, eine militärische Ausbildung durchlaufen oder sich darum bewerben
Kontakt mit öffentlichen Institutionen
Zum Beispiel Personen, die sich an eine öffentliche Verwaltung oder Behörde wenden, um Informationen, eine Beratung oder andere Hilfestellungen zu erhalten
Das Antidiskriminierungsgesetz gilt nicht überall
(Diskrimineringslagen gäller inte överallt)
Bei Konflikten zwischen Privatpersonen, zum Beispiel bei Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten, besitzt das Antidiskriminierungsgesetz keine Gültigkeit. Ebenso wenig ist es im Bereich von Werbung, TV, Radio, sozialen Medien oder Druck- und Printmedien anwendbar. Die genannten Bereiche verfügen über eigene entsprechende Gesetzesvorgaben und Bestimmungen.
Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbstätigkeit
(Missgynnande av föräldralediga är förbjudet)
Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende, die sich in Elternzeit befinden, befunden haben oder Elternzeit beantragen, sind per Gesetz vor einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber geschützt. Der gesetzliche Schutz greift bei Personen, die sich in Elternzeit befinden oder ihre Arbeit wegen Krankheit des Kindes nicht wahrnehmen können. Eine Benachteiligung liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine Person aus den genannten Gründen entlassen, auf eine weniger anspruchsvolle Stelle versetzt oder bei der Gehaltsanpassung schlechter gestellt wird.