DO – Wer ist das?
(Vad gör DO?)
DO steht für: Diskrimineringsombudsmannen – oder deutsch: Antidiskriminierungsombudsmann. Aufgabe der Behörde ist es, Diskriminierung zu bekämpfen und Betroffenen zu helfen eine Wiedergutmachung zu erhalten.
Unsere Behörde nimmt Anzeigen entgegen, ermittelt in Diskriminierungsfällen, vertritt private Kläger vor Gericht und führt einschlägige Aufsicht über verschiedene gesellschaftliche Bereiche. Ein wichtiger Teil unseres Auftrags sind auch vorbeugende Maßnahmen wie vor allem Aufklärung.
Niemand darf diskriminiert werden. Da ist ein Menschenrecht. Es leitet sich ab vom Grundsatz der Gleichberechtigung aller Menschen und hat in Schweden Verfassungsrang. Näheres regelt das Antidiskriminierungsgesetz [Diskrimineringslagen]. Der Auftrag unserer Behörde ist im DO-Gesetz [lagen om Diskrimineringsombudsmannen] festgeschrieben als rechtliche Grundlage unserer Behörde.
Laut DO-Gesetz führt unsere Behörde Aufsicht über die Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes. Demnach haben wir uns dafür einzusetzen, dass Diskriminierung im Zusammenhang mit Geschlecht, sexueller Veranlagung, transsexueller Identität oder Erscheinung, mit ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder sonstwelcher Glaubensrichtung, funktionaler Beeinträchtigungen oder Alter in keinen Bereichen der Gesellschaft vorkommt.
Wir können Rechtsbeistand leisten für Personen, die Diskriminierung im Sinne des Gesetzes erfahren haben aber auch solche, die, wie im Elternzeitgesetz [Föräldrarledighetslagen] bestimmt, benachteiligt wurden.
Teil unseres Auftrags ist schließlich auch die vorbeugende Bekämpfung von Diskriminierung wie überhaupt die Förderung der Rechte und Möglichkeiten eines jeden.
Anzeigen annehmen, Fälle ermitteln
(Vi tar emot och utreder anmälningar)
Liegt Diskriminierung vor?
Der DO ist zuständig für die Annahme von Meldungen auf Diskriminierungsverdacht und untersucht dann, ob Diskriminierung, Repressalien oder Beeinträchtigungen im Sinne des Elternzeitgesetzes vorliegen. Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, am Ende rehabilitiert werden. Bestätigt sich der Verdacht, können wir von demjenigen, der sich der Diskriminierung schuldig gemacht hat, ein Entschädigungsgeld einfordern.
Wir können Aufsichtsmaßnahmen beschließen
In einem Aufsichtsbeschluss nimmt der DO Stellung, ob das so genannte Aufsichtsobjekt gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Wenn ja, dann endet die Ermittlung mit einem Folgebeschluss gegen das Objekt, zum Beispiel Arbeitgeber, Bildungsveranstalter, Behörde, Wohnungsgesellschaft oder Krankenhaus.
Der Aufsichtsbeschluss soll den Sinn des Gesetzes klar herausstellen und somit künftigen Diskriminierungstendenzen entgegenwirken.
Wir können Rechtsbeistand leisten
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, können wir die von Diskriminierung betroffene Person vertreten, etwa wenn die Gegenpartei das vom DO geforderte Entschädigungsgeld nicht zahlt. Der DO erhebt dann vor Gericht Klage und leitet damit ein Verfahren ein. Das Gericht entscheidet, ob Diskriminierung vorliegt und, wenn ja, über die Höhe des von der Gegenpartei zu zahlenden Entschädigungsgeldes.
Für gleiche Rechte und Möglichkeiten
(Vi främjar lika rättigheter och möjligheter)
Wir fördern die Chancengleichheit aller. Das ist ein bedeutsamer Teil unseres Auftrags. Wir suchen nach Möglichkeiten des Dialogs und der Weiterbildung. Wir sammeln Erkenntnisse über Diskriminierung und verbreiten sie. Wir sind Gutachterinstanz. Wir beobachten internationale Entwicklungen auf unserem Gebiet. Und stehen auch sonst im Austausch mit Rechtsträgern (von Rechten, die durchgesetzt werden sollen) und mit Pflichtenträgern (an denen es liegt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt werden).
Dialog mit der Zivilgesellschaft
Wenn es darum geht, Diskriminierung entgegenzuwirken und die Rechte und Möglichkeiten aller Menschen zu fördern, braucht es den Dialog mit der Zivilgesellschaft. Hier fällt uns eine bedeutsame Rolle zu. In häufigen Dialogworkshops leisten wir Aufklärung gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dieser Austausch soll unser Bewusstsein schärfen, wie wir uns vor Diskriminierung schützen.
Aufklärungsarbeit: Berichte und Informationsmaterial
Was wir uns bei der Förderung der Antidiskriminierung erarbeiten, machen wir mit Studien und Berichten allgemein zugänglich. Sie bilden höchst wichtige Unterlagen für die Tätigkeit des DO und anderer Berufener in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Vieles von dem, was wir an Begleitmaterialien erarbeiten, stellen auf unsere Internetseite. So zum Beispiel unsere e-Leitfäden (e-guide)zum einen für aktive Maßnahmen im Arbeitsleben, den anderen für Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt, ergänzend dazu Checklisten und Faktenblätter (diese nur auf Schwedisch).
Unsere Eigenständigkeit
(Vår självständiga roll)
Viele schwedische Behörden arbeiten nach jährlichen regierungsamtlichen Weisungen (regleringsbrev). Der Auftrag des DO hingegen ist gesetzlich verankert. Dieses Mandat räumt unserer Behörde weitgehende Eigenständigkeit ein. Wir haben ein Initiativrecht in der Gesetzgebung, können uns der Regierung und anderen Organen gegenüber zu Fragen der Diskriminierung äußern und auch nach eigener Auffassung an internationale Organisationen Bericht erstatten.